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Immobilienbewertung: Alle Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung

Was ist eine Immobilienbewertung und wie funktioniert die kostenlose Immobilienbewertung bei IHR LEIPZIG MAKLER?

Welche Vorteile ergeben sich für Eigentümer, wann sollten Immobilienbesitzer den Wert Ihrer Immobilie bestimmen lassen und wann ist ein Wertgutachten erforderlich?

Welche Faktoren beeinflussen den Wert einer Wohnung, eines Grundstückes oder eines Hauses und welche Wertermittlungsverfahren gibt es?

Welche Dokumente sind für eine generelle Immobilienbewertung erforderlich und wie können Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie steigern?

Wir antworten auf die wichtigen Fragen zum Thema Immobilienbewertung.

1. Wie funktioniert die online Immobilienbewertung mit IHR LEIPZIG MAKLER?

Die online basierte und kostenlose Immobilienbewertung von IHR LEIPZIG MAKLER ist ein risikofreies und unverbindliches Bewertungsprogramm für Immobilien in Leipzig. Es gibt Eigentümern eine Auskunft über den Wert ihrer Wohnung, ihres Grundstückes oder ihres Hauses. IHR LEIPZIG MAKLER ermittelt den Wohnungswert, Grundstückswert oder Hauswert auf Basis fundierter Daten aus der Immobilienwirtschaft. IHR LEIPZIG MAKLER bestimmt den optimalen Marktwert der Immobilie anhand von Vergleichsobjekten in der Umgebung und der Marktexpertise. Dabei finden besonders Immobilien Berücksichtigung, die sich in ihren Merkmalen mit Ihrer Immobilie ähneln. Dank Zugriff auf eine Vielzahl von Vergleichsobjekten kann IHR LEIPZIG MAKLER den Wert der Immobilie präzise bestimmen.

1.1 Wie viel kostet eine Immobilienbewertung bei IHR LEIPZIG MAKLER?

Egal ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, egal ob es sich um die Bewertung eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks in Leipzig handelt: Die Immobilienbewertung von IHR LEIPZIG MAKLER ist zu 100 Prozent kostenlos! Sie können unsere kostenfreie Immobilienbewertung sofort online und ohne Risiko testen.

1.2 Kann ich meine Immobilie auch von IHR LEIPZIG MAKLER bewerten lassen, ohne sie über MEIN MAKLER zu verkaufen?

Natürlich! Ein Eigentümer muss den Wert seiner Immobilie zunächst kennen, um zu entscheiden, ob sich ein Verkauf generell lohnt. Die Immobilienbewertung bei IHR LEIPZIG MAKLER ist für den Immobilienbesitzer auch dann ohne Kosten, wenn er sich gegen den Immobilienverkauf mit IHR LEIPZIG MAKLER entscheidet.

1.3 Wie erhalte ich meine kostenlose Immobilienbewertung von IHR LEIPZIG MAKLER?

Nachdem Sie online auf www.ihr-leipzig-makler.de mit wenigen Klicks Angaben z. B. zur Art der Immobilie, zur Wohnfläche / Grundstücksfläche, zur Lage und zum Baujahr gemacht haben, ist eine grobe Einschätzung der Immobilienwertes möglich. Optimalerweise erfassen wir telefonisch und / oder vor Ort weitere Angaben zu Ihrer Immobilie. Je mehr Daten und Unterlagen uns zu Ihrer Immobilie vorliegen, desto präziser können wir Ihre Immobilienbewertung erstellen.

Schritt 1: Der Verkäufer gibt online Auskunft zu seiner Immobilie

Der Verkäufer trägt online die relevante Eckdaten zu seiner Immobilie in das Online-Formular von IHR LEIPZIG MAKLER ein, um die Immobilienbewertung zu starten und seine Immobilien in Leipzig kostenlos bewerten zu lassen.

Schritt 2: IHR LEIPZIG MAKLER führt eine umfangreiche Wohnmarktanalyse durch

Ihre zu bewertende Immobilie wird unter Bezugnahme von Vergleichsobjekten in der Region nach Lage und Eigenschaften analysiert.

Schritt 3: Der Verkäufer erhält seine Immobilienbewertung kostenlos per E-Mail

Für eine detaillierte und präzise Wertermittlung Ihrer Immobilie überprüfen wir, nach telefonischer Terminvereinbarung, den Zustand Ihres Objektes mit geschultem Blick. Die umfassende Marktanalyse und aktuelle Preistrends in Kombination mit dem Ergebnis des Vor-Ort-Termins bilden die Basis für unsere ausführliche und exakte Immobilienbewertung, welche Ihnen dann im Folgetermin von uns präsentiert wird.

1.4 Wo finde ich einen Makler vor Ort, der meine Immobilie bewertet?

IHR LEIPZIG MAKLER ist seit mehr als 10 Jahren für Sie in Leipzig und Umland aktiv. Als regionaler Immobilienmakler haben wir ein umfassendes Wissen über den hiesigen Immobilienmarkt, Expertise und Know-how. Sie finden uns im Herzen von Leipzig.

1.5 Welche Vorteile bietet IHR LEIPZIG MAKLER mit der Online-Immobilienbewertung?

Bei einer Online-Immobilienbewertung durch IHR LEIPZIG MAKLER erhalten Sie eine kostenlose Auskunft zum Wert Ihrer Immobilie. Die kostenlose, einfache, unkomplizierte und in nur zwei Minuten durchzuführende Online-Immobilienwertermittlung bietet eine praktische und kostenfreie Alternative zur traditionellen Wertgutachten durch einen Sachverständigen. Die Online-Bewertung einer Immobilie auf IHR LEIPZIG MAKLER gibt Ihnen einen Anhaltspunkt für den Marktwert einer Wohnung, eines Grundstückes, eines Einfamilienhauses oder eines Mehrfamilienhauses und bietet somit eine gute Entscheidungsgrundlage für die Festlegung eines Verkaufspreises im Falle einer möglichen Immobilienverkaufes.

2. Was unterscheidet die kostenlose Immobilienbewertung online von einem Wertgutachten?

In den meisten Fällen ist eine kostenlose Online-Immobilienbewertung eine gute Alternative zum kostenintensiven und zeitaufwendigen Wertgutachten. Sie bietet eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, eine erste Indikation für den erzielbaren Verkaufspreis sowie den aktuellen Marktwert zu erhalten. In Abhängigkeit von der Art der Immobilie und des Anlasses der Wertermittlung ist zu entscheiden, ob eine kostenlose Online-Immobilienbewertung ausreicht oder doch ein umfangreicheres und kostenpflichtiges Wertgutachten durch einen Sachverständigen erstellt werden muss.

Die kostenlose Online-Immobilienbewertung von IHR LEIPZIG MAKLER basiert auf Kriterien, wie der Lage, Wohnraumgröße, Größe des Grundstückes sowie dem Zustand der Immobilie und dient als erste Orientierung. Bei einer persönlichen Begehung können wir alle weiteren Faktoren für eine qualifizierte Bewertung prüfen und sämtliche wertsteigernde Attribute zu Ihrer Immobilie in die Bewertung einarbeiten. Mit den Geokoordinaten und mithilfe der erhobenen Datenlage sowie dem Vergleichs-, Ertragswert- und Sachwertverfahren wird in einem Expertendiskurs und gemeinsam mit dem Eigentümer der beste Angebotspreis für die Immobilie festgelegt.

Ein Wertgutachten durch einen staatlich anerkannten Immobiliengutachter ist umfangreich und zeitaufwendiger und somit mit hohen Kosten verbunden. Ein umfassendes Immobilienwertgutachten wird meist nur von Behörden im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen wie z.B. Scheidungen und Erbstreitigkeiten verlangt. Ein ausführliches Wertgutachten durch einen staatlich anerkannten Gutachter ist vor Gericht gültig.

3. Wie präzise ist eine kostenlose Immobilienbewertung online?

Eine Online-Immobilienbewertung kann nur so präzise sein, wie es die angegebenen Werte zulassen. Das Wertermittlungsverfahren basiert auf Vergleichs- und Durchschnittswerten und führt bei marktüblichen, herkömmlich ausgestatteten und normal geschnittenen Immobilien in Leipzig zu präzisen Marktwertberechnungen. Sofern ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung viele Besonderheiten ausweist, fällt die Wertspanne in der Regel größer aus, wobei es sich in diesem Falle lohnt, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser verschafft sich durch eine Objektbegehung ein genaues Bild und kann durch seine Erfahrung und lokale Marktkenntnis alle wertbeeinflussenden Faktoren und Lagebesonderheiten in den Immobilienwert einpreisen.

3.1 Wodurch ist die Immobilienbewertung von IHR LEIPZIG MAKLER so präzise?

Basierend auf unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise auf dem lokalen Immobilienmarkt von Leipzig sowie dem Leipziger Umland, einer umfangreichen Sammlung von Vergleichsobjekten und aktuellen Preistrends entsteht Ihre spezifische Immobilienwertermittlung.

4. Immobilienbewertung: Wann und wozu brauche ich sie?

Wenn Sie einen Immobilienverkauf (Hausverkauf, Wohnungsverkauf, Grundstücksverkauf) planen, ist es wichtig, neben den offensichtlichen Faktoren wie Zustand, Größe und Lage vor allem den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie zu kennen. Viele Immobilienbesitzer unterschätzen die Wichtigkeit, dass sich der von Ihnen inserierte Angebotspreis der Immobilie an dem tatsächlichen Immobilienwert orientiert. Damit potenzielle Kaufinteressenten durch den Angebotspreis weder skeptisch noch abgeschreckt werden, sollte dieser weder zu niedrig noch zu hoch angesetzt werden. Auch eine spätere Preisanpassung, egal ob nach oben oder nach unten, wirkt sich meist negativ aus. Daher sollten Eigentümer vor dem Verkauf Ihrer Immobilie eine Bewertung durchführen lassen, um eine Wertermittlung als Grundlage für die Preisfindung zu erhalten. Die Bestimmung des Immobilienwertes dient neben der Ermittlung eines akkuraten Angebotspreises für den Verkauf auch zur Überprüfung diverser anderen immobilienspezifischen Gegebenheiten:

Die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer, die durch das Finanzamt festgesetzt wurde, kann durch eine Immobilienbewertung überprüft werden.

Im Falle einer Erbengemeinschaft / Erbschaftsteilung oder im Scheidungsfalle sollte grundsätzlich ein Gutachten von einem staatlich anerkannten Immobiliengutachter erstellt werden, ob die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer vom Finanzamt richtig festgesetzt wurde. Im Falle von Erbschaftsteilungen oder Scheidungen sollte in jedem Fall ein Sachverständiger den Immobilienwert ermitteln.

Eine Immobilienbewertung ist notwendig, um den Wert einer Wohnung, eines Grundstückes oder eines Hauses offen, transparent und belastbar bei Finanzinstituten und Versicherungsgesellschaften darzulegen. Zum Beispiel zur Erstellung einer Police bei der Versicherung oder bei der Beleihung einer Immobilie. Die Wohnmarktanalyse ist eine weitergehende Form der Immobilienbewertung und ist besonders für Kapitalanleger interessant. Bei der Wohnmarktanalyse werden Marktentwicklungen beobachtet und analysiert, um etwaige Auf- und Abschwünge zu erkennen und für profitable Geschäfte nutzen zu können.

4.1 Warum ist eine Immobilienbewertung vor dem Verkauf wichtig?

Viele Eigentümer haben vor einem Immobilienverkauf keine genaue Vorstellung davon, welchen Verkehrswert ihre Immobilie hat. Der geschätzte Immobilienwert richtet sich oft nach dem einstigen Marktwert oder dem persönlichen Liebhaberwert zum Objekt. Wenn Sie Ihre Immobilie in Leipzig verkaufen möchten, sollten Sie Veränderungen der Immobilienpreise kennen, denn diese schwanken je nach Konjunktur und in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage. Umfassende Kenntnisse des örtlichen Immobilienmarktes sind für eine akkurate Wertermittlung einer Immobilie unerlässlich. Nur wer den tatsächlichen Wert seiner Immobilie kennt, wird einen realistischen Preis auf dem Immobilienmarkt erzielen können. Setzt man den Angebotspreis beispielsweise zu hoch an, schreckt dieser potenzielle Käufer ab. Ein zu niedriger Verkaufspreis kann zu einem großen Vermögensverlust führen. Mit der richtigen Immobilienbewertung vermeiden Sie diese Fehler und verkaufen Ihre Immobilie zufriedenstellend und schnell.

5. Welche Faktoren beeinflussen den Immobilienwert?

Bei einer Wohnungsbewertung, Grundstücksbewertung oder Hausbewertung fließen verschiedene Aspekte mit ein. Neben z.B. Baujahr, Wohnflächengröße, Grundstücksgröße und Nutzungsmöglichkeiten sind vor allem die lokale Marktsituation sowie die Lage relevante Faktoren. Um eine möglichst präzise Immobilienbewertung erstellen zu können, ist es wichtig möglichst viele Aspekte zu berücksichtigen.

a) Lage und Infrastruktur

Wie beeinflusst die Lage einer Immobilie den Immobilienwert? Der Immobilienwert hängt entscheidend davon ab, in welcher Region oder Stadtteil sich die Immobilie befindet und mit welchen Lagebesonderheiten das Gebiet ausgestattet ist. Die Lage ist mit einer der wichtigsten Einflussfaktoren, da sie unveränderlich ist und sich unmittelbar auf die Nutzungsmöglichkeiten sowie den Nutzungskomfort auswirkt. Prinzipiell wird hierbei zwischen Mikro- und Makrolage unterschieden. Die Makrolage bezieht sich auf das räumliche Umfeld im weiteren Sinne (Stadt oder Region) und die Mikrolage auf die unmittelbare Umgebung der Immobilie (Stadtteil / Nachbarschaft). Zur Bewertung der Lage sind beispielsweise das Verkehrsaufkommen oder die Erreichbarkeit von Geschäften des täglichen Bedarfs, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel, die Entfernung zu Naherholungsgebieten und Grünflächen sowie die umliegende Bebauung wichtige Kriterien. Grundsätzlich kann man sagen: Je besser die Lage, desto höher der Immobilienwert.

Wenn eine Wohnimmobilie zum Beispiel eine Lage am Park und ein Blick ins Grüne hat, beeinflusst dies den Immobilienwert positiv. Wenn sich die Immobilie dagegen an einer Hauptverkehrsstraße oder in einem Industriegebiet befindet, wird der Immobilienwert dementsprechend gemindert. Ebenso werden gegenwärtige Entwicklungstendenzen, wie z.B. die Bevölkerungsentwicklung oder der Arbeitsmarkt der jeweiligen Region, berücksichtigt.

b) Bausubstanz und energetische Beschaffenheit

Besonders relevant sind die tragenden Bauteile, der Zustand des Mauerwerks, die Dämmung der Außenwände, die Beschaffenheit von Fenstern, Außen- und Innentüren, die Dachisolierung, und die im Gebäude verlegter Leitungen (Elektrik, Frischwasser, Abwasser). Die verbauten technischen Anlagen zur Wärmegewinnung beeinflussen zusätzlich den Energiekennwert, welcher in der Wertanalyse Berücksichtigung findet. Eigentümer und Kaufinteressenten werden durch den Energieausweis über den Energieverbrauch, die Art der Heizanlagen und deren Installationsjahr sowie dem Baujahr der Immobilie informiert.

c) Nutzungsmöglichkeiten

Der Immobilienwert wird zum einen durch die aktuellen Nutzungsmöglichkeiten der bereits vorhandenen Nutzflächen / Wohnfläche (zum Beispiel die Zimmeranzahl, die Anzahl der Bäder, das Vorhandensein eines Balkons / Terrasse oder eines Kellers) bestimmt. Zum anderen wird auch das Potenzial der Immobilie, beispielsweise das Haus um einen Wintergarten zu erweitern oder die Wohnung mit einen Balkon auszustatten, berücksichtigt. Hierbei spielen die Vorgaben der Behörden, welche u.a. im Bebauungsplan festgelegt sind, eine entscheiden Rolle.

d) Alter, Ausstattung und individuelle Merkmale

Entscheidenden Einfluss für den Immobilienwert können zudem das Alter und die Ausstattung sowie besondere individuelle Merkmale der Immobilie haben. Ins Gewicht können zum Beispiel Dinge wie ein evtl. vorhandener Garten, die Art der Fußbodenbeläge, das Vorhandensein von Stuckornamenten, ein Swimmingpool, eine Balkonanlage oder die installierten Badarmaturen fallen.

Ein höheres Alter einer Immobilie muss deren Wert nicht zwangsläufig mindern, sofern die Immobilien regelmäßig modernisiert und instandgesetzt wurde. Immobilieneigentümer, die Ihre Immobilie stetig pflegen und aufrüsten können den Wohnwert und somit den Verkehrswert positiv beeinflussen. Bei einem Immobilienverkauf kann dann ein höherer Verkaufspreis erzielt werden, da die Käufer geringere, beziehungsweise keine Reparatur-, Renovierungs- oder Sanierungskosten tragen müssen. Es hängt von dem Verfahren der Immobilienbewertung ab, in wie weit die einzelnen Eigenschaften der Immobilie bei der Wertermittlung gewichtet werden. Lagebesonderheiten widerspiegeln sich stärker in der Wohnmarktanalyse durch das Vergleichswertverfahren, wogegen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten mehrheitlich bei der Wertbestimmung durch das Ertragswertverfahren Berücksichtigung finden.

Neben Grundstücksgröße und Wohnfläche fallen hier Dinge, wie ein eventuell vorhandener Garten oder Balkon sowie die Art des Fußbodenbelages ins Gewicht. Ein höheres Alter muss den Wert eines Hauses nicht zwangsläufig mindern, sofern die Immobilie regelmäßig instand gesetzt wurde und modern ausgestattet ist. Hausbesitzer, die ihr Haus stetig aufrüsten, wohnwerterhöhende Merkmale verbauen und das Haus modernisieren, können den Verkehrswert ihrer Immobilie positiv beeinflussen. Bei einem Hausverkauf können sie dann einen höheren Preis erzielen, da die zukünftigen Besitzer weniger beziehungsweise keine Renovierungs-, Sanierungs- und Reparaturkosten tragen müssen. Wie stark die einzelnen Eigenschaften der Immobilie bei der Wertermittlung gewichtet werden, hängt von dem gewählten Verfahren der Immobilienbewertung ab. Beispielsweise werden Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten eher bei der Wertbestimmung durch das Ertragswertverfahren berücksichtigt, während die Lagebesonderheiten einen weitaus größeren Effekt auf die Wohnmarktanalyse durch das Vergleichswertverfahren haben.

6. Was sind die Unterschiede der Bewertungsverfahren und welches eignet sich für welche Immobilie?

Bei der Immobilienbewertung wird der sogenannte Verkehrswert ermittelt. Je nach Typ der Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) kommen hier drei verschiedene Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie in Frage. Das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die Art und Weise der Immobilienbewertungen geregelt.

6.1 Warum gibt es mehrere Verfahrensmöglichkeiten zur Immobilienbewertung?

Es gibt differenzierte Verfahrensmöglichkeiten zur Immobilienbewertung, da sich der Immobilienwert über unterschiedliche Faktoren definieren lässt. Handelt es sich um eine Gewerbeimmobilie oder wird die Immobilie als vermietetes Objekt verkauft, so ist für die Wertermittlung der Mietzins interessant, um daraus die Rendite zu errechnen. In diesem Fall kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Dabei ist wichtig: Wie viel Rendite wirft die Immobilie aktuell ab (IST-Miete) und welches Potenzial zur Renditeoptimierung besitzt die Immobilie?

Zum Vergleichswertverfahren kommt es, wenn die Immobilie nicht vermietet, sondern z.B. vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, für welchen Preis vergleichbare Immobilien in der näheren Umgebung in der jüngeren Vergangenheit verkauft wurden.

Gibt es nicht ausreichend Vergleichsobjekte, kommt es zum Sachwertverfahren. Dabei wird der Wert der Immobilie in Relation zu den Kosten eines theoretischen Wiederaufbaus berechnet.

6.2 Ertragswertverfahren: Was ist es und wann wird es angewendet?

Das Ertragswertverfahren zur Immobilienbewertung wird genutzt, wenn Sie eine Immobilie bewerten wollen, die vermietet ist.

Die Verkehrswertermittlung basiert auf dem zukünftig zu erzielenden Ertrag (Mietertrag) aus der Immobilie. Dabei steht die Rendite im Vordergrund. Es werden die Reinerträge, die dauerhaft mit dem Objekt erzielt werden können, ermittelt. Die laufenden Kosten werden mit den Mieteinnahmen verrechnet und die kalkulierte Rendite dient zur Verkehrswertermittlung.

Beim Ertragswertverfahren ist der Wert der Immobilie unter anderem von den zu erwartenden Erträgen (Mieterträgen) und der Restnutzungsdauer abhängig. Die drei wesentlichen Hauptfaktoren bei der Berechnung sind der Bodenwert, der Jahresreinertrag sowie der Vervielfältiger. Um den Jahresreinertrag zu ermitteln, werden vom Jahresrohertrag, bestehend aus den gesamten Netto-Jahresmiete (ohne Nebenkosten), alle Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten abgezogen:

Jahresreinertrag = Jahresrohertrag (vermietbare Fläche x Kaltmiete pro m2 im Monat x 12) – Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten.

Die Bodenwertverzinsung wird ermittelt, indem man den Liegenschaftszins mit dem Bodenwert multipliziert. Das Ergebnis wird vom Jahresreinertrag abgezogen und bildet den Ertragswert des Bodens. Mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens und unter Berücksichtigung des Bodenrichtwertes wird der Boden-/ Grundstückswert ermittelt. Er beschreibt den Wert des reinen Grundstücks, der Wert einer eventuellen Bestandsbebauung findet hierbei keine Berücksichtigung.

Unter Bezugnahme des Bodenrichtwertes, kann man eine Auskunft über den ungefähren Grundstückswert erhalten. Bodenrichtwerte werden regelmäßig von unabhängigen Gutachterausschüssen der Städte und Gemeinden, für Immobilien mit vergleichbarem Lagewert erfasst und sind in der Regel kostenlos über die Online-Portale der Kommunen einzusehen.

6.3 Vergleichswertverfahren: Was ist es und wann wird es angewendet?

Das Vergleichswertverfahren zur Immobilienwertermittlung kommt generell zur Anwendung, wenn die zu bewertende Immobilie vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Also bei nicht vermieteten Immobilien. Üblicherweise also bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern / Reihenhäusern / Doppelhaushälften oder Eigentumswohnungen.

Beim Vergleichswertverfahren wird beispielsweise der Wert eines Hauses unter zur Hilfenahme einer Wohnmarktanalyse durchgeführt. Die Vergleichsobjekte müssen sich in der Beschaffenheit und Ausstattung sowie in ihrer Lage (Mikrolage) mit der zu bewertenden Immobilie ähneln.

Wichtige Faktoren sind dabei zum Beispiel die Gebäudeart und die Bauweise, der energetische und bauliche Zustand, die Grundstücksgröße und die Wohnfläche sowie die Restnutzungsdauer.

Insbesondere die direkte Umgebung der Immobilie spielt eine wichtige Rolle. Eine verkehrsberuhigte Seitenstraße und der Blick ins Grüne wirkt sich in der Regel positiv auf den Wert einer Immobilie aus, hingegen ist eine viel befahrene Hauptstraße mit Auto- und Straßenbahnlärm meist negativ zu betrachten. Bei dem örtlichen Gutachterausschuss können Bodenrichtwerte und Verkaufspreise von vergleichbaren Immobilien erfragt werden, um einen Anhaltspunkt für den Verkehrswert einer Immobilie zu erhalten.

 

6.4 Sachwertverfahren: Was ist es und wann wird es angewendet?

Das Sachwertverfahren wird genutzt, wenn es keine geeigneten Vergleichsimmobilien gibt, um eine sonstige Immobilienbewertung vorzunehmen. Auf Grundlage des aktuellen Wiederbeschaffungswertes bzw. der Herstellungskosten werden sämtliche Kosten für den Neubau eines Hauses ermittelt, das Verfahren kommt meistens bei Eigennutzen und nicht vermieteten Immobilien zur Anwendung. Bei dem Sachwertverfahren finden überwiegend nur die baulichen Anlagen Berücksichtigung, der Wert des Grund und Boden wird bevorzugt mit dem Vergleichswertverfahren bestimmt. Unter baulicher Anlage wird meist alles definiert, was fest mit dem Boden verankert ist oder dauerhaft zur Verwendung an ein und derselben Stelle gedacht ist. Der Wert der baulichen Anlage wird durch die Herstellungskosten bzw. die Kosten der Wiederbeschaffung und unter Berücksichtigung von Zustand und Abnutzung des Gebäudes definiert. Da das Sachwertverfahren eher marktfern ist, werden durch Gutachterausschüsse Marktanpassungsfaktoren zur Verfügung gestellt.

7. Immobilienwert: Wer kann den Wert einer Immobilie ermitteln?

Der Wert einer Immobilie kann durch die Immobilienbesitzer, durch Immobilienmakler und Immobiliengutachter bestimmt werden. Was sind die Unterschiede?

a) Wertermittlung durch den Eigentümer

Sofern die Immobilienbewertung (Hausbewertung, Wohnungsbewertung, Grundstücksbewertung) nicht von offiziellen Behörden, wie z.B. einem Gericht, gefordert ist, besteht die Möglichkeit für Eigentümer, ihre Immobilie selbstständig zu bewerten. Wenn lediglich eine ungefähre Einschätzung des Hauswertes benötigt wird, kann dies durch den Eigentümer ermittelt werden. Dazu sollten Vergleichsobjekte herangezogen und individuelle Merkmale des Objektes eingepreist werden. Die Einwertung in Eigenregie ist meistens sehr aufwendig und oft fehlt es an der nötigen Fachkenntnis in Bezug auf die gegenwärtige Marktsituation. Eine neutrale und realistische Einschätzung der Immobilie fällt durch den emotionalen Bezug meist schwer, wodurch es oft zu einer Überschätzung des Immobilienwertes kommt. In Vorbereitung eines Immobilienverkaufes, sollte die Einwertung der Immobilie daher vom Fachmann durchgeführt werden.

b) Wertermittlung durch einen Immobiliengutachter

Der Wert eines Hauses kann durch einen Immobiliengutachter ermittelt werden. Dies ist unter anderem erforderlich, wenn der genaue Wert einer Immobilie für gerichtliche Streitigkeiten oder im Erbschaftsfall benötigt wird. Nur ein ausführliches schriftliches Wertgutachten, erstellt von einem staatlich anerkannten Immobiliengutachter, ist vor Gericht anerkannt. Der Gutachter berechnet im Normalfall 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie für die Erstellung des Wertgutachtens. Wie wird der Immobilienwert durch den Gutachter ermittelt? Der Gutachter besichtigt die Immobilie, erfasst eventuelle Mängel und Schäden sowie sonstige individuelle wertrelevante Merkmale des Objektes und lässt diese in seine Berechnung einfließen.

c) Wertermittlung durch das Finanzamt

Das Finanzamt kann im Falle einer Erbschaft den Wert einer Immobilie ermitteln, um die fällige Die aktuellen Bodenrichtwerte stellen die Bewertungsgrundlage für das Finanzamt dar.

d) Wertermittlung durch Online-Immobilienwertrechner

Es gibt diverse Online-Portale, auf denen man mithilfe eines Immobilienwertrechners eine kostenlose Online-Immobilienbewertung vornehmen kann. Dabei müssen nur wenige Merkmale der Immobilie in den Wertermittlungsrechner eingetragen werden, um eine erste Angabe zum Wert der Immobilie zu erhalten. Die meisten Wertermittlungsrechner arbeiten mit dem sogenannten Vergleichsverfahren, wobei die Immobilie mit anderen Objekten mit einer ähnlichen Wertspanne und teilweise unter Berücksichtigung von individuellen Merkmalen miteinander verglichen werden.

e) Wertermittlung durch IHR LEIPZIG MAKLER

Nachdem wir möglichst viele Kennzahlen zu Ihrer Immobilie, zum Beispiel bei einer Online-Immobilienbewertung, erhalten haben, besichtigen wir Ihre Immobilie persönlich, um uns einen Eindruck von der Lage, dem genauen Zustand und weiterer relevanter Kriterien zu machen. Bei der Objektbegehung werden in der Regel auch Objektfotos gemacht, um Ihre Immobilie im Kollegium zu besprechen und so eine präzise Auskunft zum Wert ihrer Immobilie treffen zu können. Bei IHR LEIPZIG MAKLER bewerten wir Ihre Immobilie kostenlos.

8. Die Vorteile einer professionelle Immobilienbewertung durch einen Makler oder Gutachter.

Der Immobilienmarkt unterliegt starken Schwankungen, daher ist es wichtig, den Immobilienmarkt über einen längeren Zeitraum zu beobachten. Eigentümer orientieren sich oftmals an dem einstigen Marktwert Ihrer Immobilie und berücksichtigen im Verkaufsfalle nicht immer die Veränderungen der Immobilienpreise. Mittels Praxiserfahrung, Know-how und einer fundierten Ausbildung, helfen Makler den richtigen Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln.

Ein zu hoch festgelegter Immobilienpreis schreckt potenzielle Käufer meistens ab, ein zu niedrig angesetzter Preis zieht falsche Interessenten an oder sorgt für Skepsis auf der Käuferseite. Der Angebotspreis entscheidet, wie erfolgreich der Immobilienverkauf wird. Immobilienmakler und Immobiliengutachter ermitteln auf Grundlage der drei Wertermittlungsverfahren für Immobilien (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) den optimalen Angebotspreis Ihrer Immobilie.

Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen erfahrenen Makler schafft Vertrauen und dient als Grundlage für einen erfolgreichen Immobilienverkauf. Kaufinteressenten versuchen bei Verhandlungsgesprächen oft, den Wert einer Immobilie, bzw. den Preis einer Immobilie, zu drücken. Gestützt durch eine präzisen Immobilienbewertung, erstellt durch einen Gutachter oder Makler, bleiben Immobilienbesitzer bei wichtigen Verhandlungen ruhig und gelassen.

9. Wie kann der Wert meiner Immobilie gesteigert werden?

Jeder Eigentümer möchte im Falle eines Verkaufes den bestmöglichen Preis für seine Wohnung, sein Grundstück oder sein Haus erzielen. Für die Wertsteigerung einer Immobilie gibt es grundsätzlich mehrere Arten von Maßnahmen:

a) Instandhaltungsarbeiten

Instandhaltungsarbeiten dienen dazu, Defekten vorzubeugen und Dinge in ihrer Funktion zu erhalten.

b) Renovierungsarbeiten

Bei Renovierungsarbeiten handelt es sich vor allem um Schönheitsreparaturen innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses.

c) Sanierungsarbeiten

Sanierungsarbeiten gehen über die Instandhaltungsarbeiten hinaus und dienen der baulich-technischen Wiederherstellung bzw. der Modernisierung des Bauwerkes selbst. Oft findet eine Sanierung bei älteren Gebäuden statt, um den Wohnstandart zu erhöhen. Beispiele sind Kellerisolierungen oder Fassadensanierungen.

10. Welche Dokumente und Unterlagen werden für eine präzise Immobilienbewertung benötigt?

Viele Eigentümer einer Immobilie stellen sich die Frage: Was ist meine Immobilie wert? Um den Marktwert präzise ermitteln zu können, sollten im Idealfall mehrere Dokumente und Unterlagen vorliegen. Dazu gehören unter anderem:

  • ein Grundbuchauszug
  • ein Auszug aus der Flurkarte
  • ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • ein Auszug aus dem Altlastenverzeichnis
  • die Bauzeichnungen des Hauses
  • Nachweise über Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Fenster, Heizungsanlage, Dach, Wärmedämmung)
  • ein bemaßter Grundriss
  • die Wohnflächenberechnung
  • bei Eigentumswohnungen: die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan sowie die Abrechnung der Nebenkosten und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • bei Erbbaurecht: der Erbbaurechtsvertrag und ein Nachweis des aktuellen Erbbauzinses
  • bei Objekten unter Denkmalschutz: eine Kopie des Denkmalbescheids
  • bei Mietobjekten: Mietverträge und eine Aufstellung der Nettokaltmieten

Im Falle eines Immobilienverkaufes unterstützen wir Sie gerne, die benötigten Unterlagen und Dokumente bei den entsprechenden Behörden einzuholen. Welche Unterlagen genau benötigt werden, können wir Ihnen im persönlichen Gespräch mitteilen.